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BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 58.85 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe - Außerdienstliche Verurteilung wegen einer Rauschtat - Anwendbarkeit des Maßnahmeverbots
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.02.1985 - 5 A 268/83
- BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 58.85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 58.85
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]). - BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 44.80
Disziplinarrecht - Maßnahmeverbot - Beamter auf Probe - Dienstvergehen
Auszug aus BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 58.85
Soweit die Beschwerde Zweifel an der Nichtberücksichtigung des Maßnahmeverbots (§ 14 Landesdisziplinarordnung) bei der Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe gemäß § 202 Abs. 3 LBG im Fall einer außerdienstlichen erstmaligen Verurteilung wegen einer Rauschtat vorträgt, sind diese Zweifel bereits durch das Urteil des Senats vom 22. Juni 1982 - BVerwG 2 C 44.80 - (BVerwGE 66, 19 [21 ff.]) geklärt.